Becherwürfe, Pyro & Beleidigungen: 18.000 Euro Geldstrafe für 1860
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt – Bundesweites Stadionverbot für den Täter
VON MARC VON SICHERER UND ULI WAGNER (Foto)
Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Zum einen waren in der 50. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Heidenheim am 2. August drei leere Bierbecher aus dem Münchner Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen und anschließend pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Zum anderen kam es in der 89. Minute im Derby gegen den FC Ingolstadt zu rassistischen Rufen aus der Gegengerade der Allianz Arena gegen den Gästespieler Danny da Costa, der Schiedsrichter Florian Meyer darüber informierte, woraufhin dieser eine Stadiondurchsage veranlasste. Der Ordnungsdienst griff entsprechend ein, so dass die Personalien des Rufers festgestellt und die Person mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden konnte, was unter anderem im Urteil strafmildernd für den Verein berücksichtigt wurde. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.