München - Lange blieb es ruhig um die Vorwürfe gegen Uli Hoeneß, er habe Steuern in großem Stil hinterzogen. Nun muss sich der Bayern-Präsident aber vor Gericht verantworten.
Uli Hoeneß hat sich selbst wegen Steuerhinterziehung angezeigt und hofft auf Straffreiheit.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat die Klage wegen Steuerhinterziehung im vollen Umfang zugelassen. Das Oberlandesgericht München teilte am Montag diese Entscheidung mit. Der Prozess startet im März 2014. Folgendes schreibt das OLG in seiner Pressemitteilung:
"Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat mit Beschluss vom 31.10.2013 die Anklage der Staatsanwaltschaft München II vom 30.07.2013 gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Darüber hinaus hat die Strafkammer folgende Hauptverhandlungstermine bestimmt: Montag, den 10.03.2014, Dienstag, den 11.03.2014, Mittwoch, den 12.03.2014 und Donnerstag, den 13.03.2014. (...) In der Anklage legt die Staatsanwaltschaft München II dem 61jährigen Präsidenten des FC Bayern München Einkommensteuerhinterziehung zur Last."
Eigentlich wollte Uli Hoeneß durch seine Selbstanzeige einem Prozess und einer damit drohenden Strafe entgehen. Anfang des Jahres meldete Hoeneß den Finanzbehörden seine nicht legalen Aktivitäten, räumte ein, Geldgewinne auf einem Konto bei der Zürcher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben
Doch offenbar waren seine Angaben nicht ausreichend. Jetzt droht dem Bayern-Präsidenten eine Verurteilung. Das Strafmaß variiert dabei zwischen einer Geldstrafe, einer Verurteilung auf Bewährung oder sogar Gefängnis bis zu fünf, in besonders schweren Fällen gar bis zu zehn Jahren.